Rechtsanwalt für Erbrecht in Innsbruck

Insbesondere in Angelegenheiten des Erbrechts spielt eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Rechtsanwalt und seinen Klienten eine herausragende Rolle: Als Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten werden Ansprüche gegen Verlassenschaften geltend gemacht – und unsere Kanzlei tritt dabei als Vertreter Ihrer Interessen auf. Denn bedenken Sie bitte, dass in derartigen Angelegenheiten der Rechtsanwalt Ihr richtiger Ansprechpartner ist, nicht ein Notar.
Generell gilt es, im Vorfeld folgende Fragen zu beantworten:
- Ist ein Testament vorhanden?
- Wer sind die gesetzlichen Erben?
- Gilt es im jeweiligen Fall sonstige Besonderheiten zu berücksichtigen?
- Wie ist es um das Vermögen bestellt?
- Existieren Pflichtteilsansprüche?
- Welcher konkrete Anteil bzw. was steht dem Klienten zu (Mindestanspruch)?
- Gibt es entsprechende persönliche Dokumente?
Zudem unterstützen Sie die Experten in unserer Kanzlei in Innsbruck bei der Vorbereitung des sogenannten Todesfallaufnahmeformulars.
Erbrecht in Innsbruck: Sicherheit dank vertrauensvoller Zusammenarbeit

Generell handelt es sich bei dem gesamten Gebiet, welches das Erbrecht umfasst, um eine höchst sensible Angelegenheit: Zum einen geht es um die Vermögensübergabe an die nächste Generation, zum anderen ist jeder Todesfall auch in emotionaler Hinsicht ein einschneidendes Erlebnis für alle Angehörigen.
Insbesondere eine geordnete Unternehmensnachfolge sorgt in derartigen Situationen für eine optimale (Planungs-)Sicherheit – und zwar für das einzelne Unternehmen ebenso wie für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft eines Landes. Selbstverständlich kann eine vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten erfolgen

Informieren Sie sich in meiner Kanzlei in Innsbruck rechtzeitig zu den unterschiedlichen Varianten in Hinblick auf:
- Erb- und Verlassenschaftsrecht
- Verlassenschaftsabhandlungen
- Erb- und Vermögensaufteilung
- Privatstiftungen
Die konkrete Gestaltungsvariante richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall.
Im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung verschaffen wir uns einerseits einen exakten Überblick über die entsprechenden Interessen unserer Klienten. Anschließend eruieren wir gemeinsam den passenden Augenblick, in dem die Übergabe erfolgen sollte. Eine ausführliche Analyse sorgt dafür, dass wir auch für Sie das richtige Lösungsmodell erarbeiten.

Das Team um Rechtsanwalt Mag. Dr. Erich Keber in 6020 Innsbruck steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!