Ihre Kanzlei in Innsbruck mit Spezialgebiet Immobilien- und Liegenschaftsrecht

Beabsichtigen Sie, in Bälde ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen? Dann besprechen Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt, denn somit können unerwartete Probleme und unvorhergesehene rechtliche Stolpersteine, die mit dem Erwerb Ihres Wohnobjektes in Verbindung stehen, von vornherein aus dem Weg geräumt werden.
Unsere Kanzlei in Innsbruck hat sich auf den Bereich Liegenschaftsrecht spezialisiert. Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner für folgende Bereiche:
- die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Grundbuchsstand, bestehende Bestandrechte etc.
- die Lage des Grundstückes sowie die Zufahrtsmöglichkeit
- die Beschaffenheit des Kaufobjektes
- die Bau- und Benützungsbewilligung
- Finanzierung inklusive Wohnbauförderung, Grunderwerbsteuer bzw. Umsatzsteuer im Unternehmensbereich

All diese Bereiche machen entsprechende Genehmigungen erforderlich. Typische Beispiele dafür sind die Grundverkehrsbehörde, der Denkmalschutz sowie der Natur- und Landschaftsschutz. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Aspekte mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen, bevor der Kaufvertrag verfasst und unterschrieben wird.
Wesentlich ist zudem die Treuhandabwicklung durch Ihren Rechtsanwalt, die dafür Sorge trägt, dass der Kaufpreis erst nach Vorliegen der vereinbarten Bedingungen an die Verkäuferseite ausbezahlt wird.


Unser Leistungsspektrum in Sachen Liegenschaftsrecht von A bis Z
- Bauträger
- Bauvertragsrecht
- Bestandrecht
- Geschäftsraummiete
- Grundbuchsrecht
- Grundverkehrsrecht
- Hausverwaltungen
- Hausverwaltungsrecht
- Immissionen
- Immobilien- und Liegenschaftsgründungen
- Immobilien- und Mietrecht
- Immobilien-, Miet- und Liegenschaftsrecht
- Immobilienverwaltung
- Leasing
- Liegenschaftstransfers
- Liegenschaftsverkehr
- Liegenschaftsverträge
- Nachbarrecht
- Pacht
- Vermögensverwaltung
- Vertragsrecht
- Waldschäden
- Wirtschaftsrecht
- Wohnungseigentumsrecht

Kanzlei Mag. Dr. Erich Keber – Ihr Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck für alle Angelegenheiten des Liegenschaftsrechts