Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Innsbruck

Mag. Dr. Erich Keber ist Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Innsbruck. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie einmal Beschuldigter in einem Verfahren sein. Denn als solcher haben Sie das Recht, in jeder Lage des betreffenden Verfahrens den Beistand eines Verteidigers hinzuzuziehen. Bedenken Sie in einem solchen Fall bitte, dass eine ungenügende und/oder unqualifizierte Beratung erhebliche negative Folgen auf Ihr zukünftiges Leben haben kann. Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie Kenntnis von einer Anklage erhalten. Rascher Rat ist doppelt wertvoll und kann später viel Zeit und damit Geld sparen helfen.
Ein kompetenter Rechtsanwalt ist die beste Verteidigung!

Mag. Dr. Erich Keber ist Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Innsbruck. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie einmal Beschuldigter in einem Verfahren sein. Denn als solcher haben Sie das Recht, in jeder Lage des betreffenden Verfahrens den Beistand eines Verteidigers hinzuzuziehen. Bedenken Sie in einem solchen Fall bitte, dass eine ungenügende und/oder unqualifizierte Beratung erhebliche negative Folgen auf Ihr zukünftiges Leben haben kann. Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie Kenntnis von einer Anklage erhalten. Rascher Rat ist doppelt wertvoll und kann später viel Zeit und damit Geld sparen helfen.
Ihre Vertretung vor Gericht
Als Grund für eine Verurteilung vor Gericht dient ausschließlich ein objektiv überprüfbarer Schuldnachweis, der im Rahmen eines fairen Verfahrens gewonnen wurde. Kontaktieren Sie sofort Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Innsbruck, noch bevor Sie einvernommen werden. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite und begehen nicht aufgrund von Unerfahrenheit schwerwiegende, kaum wiedergutzumachende Fehler, die langwierige Folgen haben können. Anwalt Mag. Dr. Erich Keber weist Sie bereits in einem solchen frühen Stadium auf Ihre unterschiedlichen Möglichkeiten hin, wie zum Beispiel Ihr Recht, die Aussage zu verweigern.
Ihr Rechtsanwalt für Folgeprozesse
In manchen Fällen schließt sich an ein Strafverfahren noch ein Zivilrechtsverfahren an. Stellt ein Geschädigter etwa Anspruch auf Schadenersatz, kann es noch einmal teuer werden. Ihr Rechtsanwalt ist für Sie da und vertritt Ihre Interessen. In vielen Fällen ist eine persönliche Einigung günstiger als ein langwieriges Verfahren. Mag. Dr. Keber berät Sie dementsprechend und wiegt das Für und Wider in der jeweiligen Situation ab. Ziel ist es, Ihnen Geld, Zeit und Mühen zu ersparen, so dass Sie Ihr gewohntes Leben möglichst schnell wieder aufnehmen können.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei beraten wir Sie auch im Hinblick auf das Strafrecht kompetent und unabhängig. Rufen Sie uns an, wenn es um Strafrechts-Angelegenheiten geht. Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie von Anfang an kompetent und zielbewusst zu allen Ihren Anliegen.