Das eigene Testament – wertvolle Hilfestellung von Ihrem kompetenten Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck

Wenn es darum geht, sich mit dem Verfassen des eigenen Testaments zu beschäftigen, muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden:
- Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich einmal nicht mehr bin?
- Sollte ich bereits zu Lebzeiten über eine Vermögensregelung nachdenken?
- Was ist in meinem Fall besser: Erbschaft, Schenkung oder Übergabe?

Solchen und ähnlichen Fragen zum Thema, was nach dem Ableben mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, stellt sich niemand gerne, allerdings sorgen wohlüberlegte und gut durchdachte Regelungen der Vermögensweitergabe für sämtliche Hinterbliebene, aber auch für sich selbst für größtmögliche Sicherheit. Andernfalls sind Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht entschieden werden, oft unausweichlich.
Ihr Rechtsanwalt: Die erste Wahl beim „letzten Wille“

Ihr Rechtsanwalt berät Sie rechtzeitig, umfassend und individuell in Hinblick auf die optimale Vorsorge und kann somit im Fall der Fälle Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen wirksam vorbeugen.
Generell muss bei der Rechtsnachfolge im Ablebensfall zwischen der testamentarischen sowie der gesetzlichen – das heißt, es existiert kein oder kein gültiges Testament – unterschieden werden. Sorgen Sie bereits zu Lebzeiten für klare Verhältnisse und legen Sie mithilfe unserer Kanzlei in Innsbruck fest, wem Sie Ihre Vermögenswerte hinterlassen möchten. Unser Team erklärt Ihnen ausführlich, worauf Sie dabei zu achten haben.
Wir legen Ihnen die verschiedensten Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten dar, die in puncto Testament prinzipiell zur Geltung kommen können.

Rechtsanwalt Mag. Dr. Erich Keber in 6020 Innsbruck – damit Ihr Testament wirklich Ihrem „letzten Willen“ entspricht!