Ihre Kanzlei mit Schwerpunkt Verlassenschaft in Innsbruck

Rechtsanwalt Mag. Dr. Erich Keber ist Ihr Anwalt für Verlassenschaftsverfahren in 6020 Innsbruck: Gerade im Schatten eines Todesfalles hilft ein ruhiger, sachlich-kompetenter Umgang mit sämtlichen anstehenden Fragen und Problemen entscheidend weiter. Das Team unserer Kanzlei empfiehlt unseren Klienten dringend, in puncto Verlassenschaft keine übereilten Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn man glaubt, im Geiste des Verstorbenen zu handeln bzw. handeln zu müssen.
Ihr Rechtsanwalt sorgt in Sachen Verlassenschaft für Klarheit

Vielmehr sollten Sie sich von uns ausführlich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten sowie in Hinblick auf die optimale jeweilige Lösung beraten lassen. Dies gilt vor allem bei der Klärung folgender Fragen:
- Enthält das Testament unklare Passagen?
- Liegen zwei sich widersprechende Testamente vor?
- Bestehen Zweifel an der Gültigkeit des Testaments?
- Melden mehrere Erben Ansprüche an?
- Befinden sich im Nachlass Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Firmen oder Anteile daran?
- Ist die geordnete Weiterführung eines Unternehmens gefährdet?
- Ist der Nachlass möglicherweise mit Schulden belastet?
- Beeinflussen größere Schenkungen zu Lebzeiten oder Vorausempfänge die Erbquote?
- Soll unbefugter Zugriff auf den Nachlass oder dessen Vermischung mit fremdem Vermögen verhindert werden?

Die Todesfallaufnahme nimmt immer ein Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Gerichtes vor. Als Gerichtsorgan handelt er unparteiisch. Liegen die Voraussetzungen für eine Abhandlung der Verlassenschaft auf schriftlichem Wege vor, weist der Gerichtskommissär darauf hin. Die Abhandlung auf schriftlichem Wege kann auch ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens für Sie durchführen. Daher kann es empfehlenswert sein, sich vorher mit Ihrem Anwalt zu beraten. Sie können ihn auch schon mit Ihrer Vertretung bei der Todesfallaufnahme beauftragen, die dieser dann für Sie mit dem Gerichtskommissär abwickeln kann.
Bewahren Sie mithilfe unserer Kanzlei auch in derartigen Ausnahmesituationen einen kühlen Kopf, um in den Besitz dessen zu gelangen, was Ihnen zusteht. Zusätzlich bieten wir Ihnen in Sachen Verlassenschaft eine professionelle Lösung aus einer Hand, denn somit ersparen Sie sich unter anderem auch eine Reihe von Behördengängen, außerdem können Streitigkeiten mit unserer Hilfe häufig bereits im Vorhinein aus dem Feld geräumt werden.
Sollte es dennoch so weit kommen, ist unsere Kanzlei in Innsbruck auch bei sämtlichen Erbrechtskonflikten Ihr kompetenter und sachlicher Ansprechpartner.

Das Team der Kanzlei Mag. Dr. Erich Keber in 6020 Innsbruck sorgt dafür, dass Sie in Hinblick auf Verlassenschaften zu Ihrem Recht kommen.