Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck mit Schwerpunkt Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass in Zukunft gewisse Angelegenheiten nicht mehr im Alleingang geregelt werden können, besteht die Möglichkeit, eine Person seines besonderen Vertrauens in jeder Hinsicht vorsorglich eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erteilen. Dies kann aufgrund des hohen Alters ebenso vonnöten sein wie wegen unvorhergesehener Geschehnisse bereits im jungen Alter. Typische Beispiele dafür sind folgenreiche Unfälle oder psychische Erkrankungen.

Wirksam wird eine solche Vorsorgevollmacht zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, die dem Vollmachtgeber Folgendes bescheinigt:
- er ist nicht mehr geschäftsfähig oder
- er ist nicht mehr einsichts- oder urteilsfähig oder
- er ist nicht mehr äußerungsfähig
Vorsorgevollmacht – bei Ihrem Rechtsanwalt in Innsbruck in den besten Händen!

Ihre Vorsorgevollmacht ist bei einem Rechtsanwalt von der Gestaltung bis zur Umsetzung in den besten Händen. Eine Entscheidung mit einer derartigen Tragweite erfordert viel Verantwortung, größtmögliche Sorgfalt sowie fundiertes einschlägiges Fachwissen.
Informieren Sie sich in unserer Kanzlei in Innsbruck rechtzeitig – wir stehen Ihnen in Sachen Vorsorgevollmacht gerne mit Rat und Tat zur Seite! Unsere Klienten erhalten von uns eine umfassende Beratung inklusive wichtiger Informationen zum Thema Rechtsfolgen einer Vorsorgevollmacht oder der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes. Die Wirksamkeit tritt aufgrund der Neuregelung des Erwachsenenschutzgesetzes mit Eintragung der Vorsorgevollmacht und des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ein.

Kanzlei Mag. Dr. Erich Keber in 6020 Innsbruck – Ihr vertraulicher Ansprechpartner rund um die Vorsorgevollmacht